Die Mitglieder der Fraktion von ...unserGreven fanden sich jetzt im Kulturzentrum GBS zu einer ganztägigen Haushaltsklausur zusammen. Gemeinsam mit dem städtischen Kämmerer Matthias Bücker diskutierten die Bürgerpolitiker den vorliegenden Haushaltsentwurf für 2025.
Auch die geplanten hohen Investitionskosten wurden thematisiert. Das Gros dieser Investitionen beläuft sich auf Maßnahmen an den Grevener Schulen, Sporthallen und dem neuen Rathaus. ...unserGreven wird den Haushaltsentwurf in weiteren Sitzungen intensiv diskutieren. Eine Festlegung der Fraktion zum Haushaltsentwurf erfolgte noch nicht.
Ein wichtiger Gesprächspunkt bildete abschließend die noch ausstehende Neufassung der Grundsteuererhebung. Eine Neuerhebung ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Für die Stadt Greven ergeben sich zwei Möglichkeiten der Umsetzung: einen für Wohn- und Gewerbegrundstücke differenzierten Grundsteuerhebesatz oder einen einheitlichen Satz. Bei einem einheitlichen Hebesatz würden aufgrund der Neubewertungen der Grundstücke die meisten Hauseigentümer und Mieter stärker belastet, während Unternehmen eher entlastet würden. Ein differenzierter Hebesatz sorgt für mehr Gerechtigkeit, denn dieser ist aufkommensneutral, da Privat- und Gewerbeeigentümer durchschnittlich jeweils dieselbe Summe in den Gesamttopf zahlen. Der Hebesatz würde dann 582% betragen. Insgesamt bleiben die Einnahmen der Stadt durch die differenzierte Grundsteuer aber unverändert. Da es aber noch keine Rechtssicherheit bei der differenzierten Grundsteuer gibt, bleibt ein juristisches Risiko.
Nach ausführlicher Diskussion setzt sich die Fraktion von ...unserGreven aber trotzdem für eine differenzierte Aufteilung der neu zu erhebenden Grundsteuer ein. Für die Bürgerpolitiker steht dabei fest: Die Bürgerinnen und Bürger dürfen im Vergleich zu Gewerbegrundstücken nicht einseitig belastet werden.