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30.08.2023

Antrag zur Bildung eines Unterausschusses Rathausneubau

Die drei Wählergemeinschaften im Rat sind mit dem bisherigen Vorgehen des Bürgermeisters in Sachen Rathausneubau nicht einverstanden. Sie schlagen daher in einem Antrag an den Rat die folgende Vorgehensweise vor, um strukturiert und konzertriert an der Thematik arbeiten zu können.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

zur kommenden Ratssitzung stellen wir, die drei Wählergemeinschaften, gemäß § 24 GO den nachfolgenden Antrag:


Der Rat beschließt die Einrichtung eines Unterausschusses "Rathausneubau". Dieser Unterausschuss unterstützt die Arbeit des Fachausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt und bereitet die Beschlüsse des Rates zum Rathausneubau vor.
Dem Unterausschuss gehören der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, der Kämmerer, die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, sowie ein Mitglied jeder im Rat vertretenen Fraktion und das fraktionslose Ratsmitglied an.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Unterausschuss erstmalig im September 2023 einzuberufen. Die weiteren Einzelheiten der Arbeitsweise dieses Unterausschusses werden in der ersten Sitzung durch die Mitglieder des Unterausschusses festgelegt. Dazu gehört auch eine Festlegung darüber, wann und wie oft getagt wird, sowie wer zusätzlich als Gast eingeladen wird. Hierzu sollte insbesondere über die Beteiligung der Bürgerschaft und weitere Fachexpertise nachgedacht werden. Die uns sehr wichtig ist.


Begründung:

Für den Rathausneubau gibt es In Greven geteilte Zuständigkeiten. Um das Gesamtbild und Entscheidungsfindungen ämter- und ausschussübergreifend koordiniert erarbeiten zu können, ist die Bestandsaufnahme der aktuellen Gegebenheiten vor Ort sowie die Berücksichtigung der künftigen Gesamtentwicklung notwendig.
Bei der Rathausplanung spielen die Gegebenheiten vor Ort, die Erarbeitung der Raumnutzung, die Erarbeitung der Klima- und Umweltbelange, die Erarbeitung der integrierten Stadtentwicklung und die Finanzierung eine zentrale Rolle. In Anbetracht dieser Verschiedenheiten zwischen den verschiedenen Zuständigkeiten ist eine fundierte und konzertierte Rathausplanung unter Zusammenführung der Zuständigkeiten von besonderer Bedeutung.

Die Diskussionen in vergangenen Sitzungen haben gezeigt, dass in den Fraktionen und der Verwaltung, aber auch in der Bürgerschaft, bereits etliche Überlegungen zur Rathausplanung existieren. Es erscheint nicht realistisch, dass der Beratungs- und Diskussionsbedarf für diese und eventuelle weitere politische Überlegungen alleine von einem Fachausschuss zu leisten ist. Die Einrichtung eines Unterausschusses nur zum Thema "Rathausneuplanung" ermöglicht es dem Rat, alle Überlegungen und Initiativen im Hinblick auf diese Planung sachgerecht abzuwägen und zu einem möglichst breiten Konsens zu bringen.
Da dieser Unterausschuss keine eigenen Beschlüsse fasst, ist eine Berücksichtigung mit je einem Mitglied pro Fraktion ausreichend, um eine zeiteffiziente Beratung zwischen Politik und Verwaltung zu sichern.

Mit freundlichen Grüßen

Die Vorsitzenden von

...unserGreven
Reckenfeld direkt
Freie Wähler

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