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16.03.2022

Keine Videoüberwachung an Containerstandorten möglich

Die unabhängige Wählergemeinschaft ...unserGreven hat sich in den letzten Monaten aufgrund von mehrfachen Bürgeranregungen intensiv mit wilden Müllablagerungen an den Aufstellorten der Papier- und Glascontainer befasst. Die Wählergemeinschaft hat daraufhin die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Düsseldorf kontaktiert, um die Rechtsgrundlagen für die Anbindung von Videoüberwachung an diesen Sammelstationen zu erfragen.

Laut Auskunft der Datenschutzbeauftragten ist eine von vielen Bürgern geforderte Videoüberwachung an den Sammelcontainern nicht möglich. Eine Kameraüberwachung ist nach Aussage der Behörde in öffentlich zugänglichen Bereichen nur durch öffentliche Stellen zulässig. Außerdem darf eine solche Überwachung nur installiert werden, wenn diese zur Wahrnehmung des Hausrechts oder zum Schutz des Lebens, der Gesundheit, des Eigentums oder zur Kontrolle von Zugangsberechtigungen erforderlich ist und keine schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Eine solche Voraussetzung ist aus Sicht der Landesdatenschutzbeauftragten für die Grevener Standorte nicht gegeben. Damit ist eine Videoüberwachung an Sammelstellen unzulässig.

Währenddessen hält die Problematik des wilden Müllabladens an einigen Containerstandorten an. Aus diesem Grund bittet ...unserGreven um weitere Vorschläge aus der Bürgerschaft, um die bekannten Missstände auch ohne Videoüberwachung zu reduzieren.

"Wir wollen alles daran setzen, diese wilden Müllablagerungen an den Containerstandorten zu reduzieren. Wir bitten die Bürger, uns weitere Ideen mitzuteilen", so Ulrich Stratmann, Vorsitzender von ...unserGreven.

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